Kein Sicherheitsgewinn durch "Flüssigkeitsverordnung" erkennbar
Zur Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck im Flugzeug erklärt die Europaabgeordnete der Partei DIE LINKE, Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann:
Heute hat das Europäische Parlament die EU-Kommission zu Recht aufgefordert, die vor knapp einem Jahr überstürzt eingeführte Verordnung zum Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flugpassagieren dringend einer Überprüfung zu unterziehen und sie - falls keine neuen Tatsachen vorgelegt werden können - wieder aufzuheben.
Die EU-Kommission hat bislang keine überzeugenden Beweise dafür vorgelegt, dass die "Flüssigkeitsverordnung" tatsächlich geeignet ist, vor Terroranschlägen zu schützen. Diese Bestimmung erscheint daher als purer Aktionismus im Zuge der Terrorismusbekämpfung, denn ein Sicherheitsgewinn ist nicht zu erkennen. Genervt und gegängelt werden vielmehr die vielen Passagiere, und Tag für Tag müssen auf Europas Flughäfen beschlagnahmte Produkte gleich tonnenweise als Müll entsorgt werden.
Die Kommission sollte daher die deutliche Kritik des Parlaments annehmen und ernsthaft bereit sein, die "Flüssigkeitsverordnung" zur Disposition zu stellen.
Straßburg, den 5. September 2007
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