16.06.2007

PrivatstudentIn an der Universität Leipzig

Am Dienstag war eine elendlange Sitzung des akademischen Senates der Universität Leipzig. Ich werde hoffentlich bald dazu kommen etwas mehr darüber zu berichten, bis dahin könnt ihr hier die Pressemitteilung von meinen KollegInnen und mir im Senat lesen:

"Das Veto als Ultima Ratio im Senat der Universität Leipzig"


Akademischer Senat soll über gebührenpflichtigen deutsch-russischen Masterstudiengang befinden / Weiterbildungsstudiengang Web Content Management gefährdet studentische Mitbestimmung / zwei Gruppenvetos notwendig
Die Senatorinnen und Senatoren der Universität Leipzig sollten in ihrer Sitzung am 12. Juni über den Einrichtungsantrag des Masterstudienganges „International Energy Economics and Business Administration“ der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät befinden. Ein weiterer Tagesordnungspunkt waren die Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudienganges Web Content Management des Masterprogramm Medien Leipzig, die verabschiedet werden sollten. Die studentischen Mitglieder des Senates sahen in beiden Fällen die Rechte der Studierenden gefährdet und legten jeweils ein Veto ein.

Der auf die Ausbildung im Bereich Energiepolitik und -wirtschaft zielende Masterstudiengang „International Energy Economics and Business Administration“ ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen der hiesigen Universität, der MGIMO Universität Moskau und einem Verein - dem eigens dafür gegründeten deutsch-russischen Institut für Energiepolitik und Energiewirtschaft e.V., deren Vorstand Ralf Diedrich, Dekan der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, und Robert Holländer, Prorektor für strukturelle Entwicklung, bilden. Der Studiengang soll vier Semester umfassen und in dieser Zeit 8000 bis 10 000 Euro für Studierende kosten. Die Studiengebühren sollen hauptsächlich dem gemeinnützigen Verein zufließen. Wer glaubte, dass sei schon alles, hatte weit gefehlt:

Die Studierenden des Studienganges wären demnach nicht einmal an der Universität immatrikuliert und kämen ihr somit auch nicht zugute. „Sie fielen in den Status so genannter Externer und müssten darüber hinaus weitere Gebühren, beispielsweise für Prüfungen, bezahlen“, kommentiert Daniel Fochtmann, studentischer Senator und ergänzt: „Die Studierenden befänden sich in einer nicht endenden Gebührenspirale. Sollte dieser Studiengang eingerichtet werden, könnte sich eine Hintertür für die Einführung von Studiengebühren öffnen.“

Schon die Einstufung des Masterstudienganges in die drei bekannten Studiengangstypen (konsekutiv, nicht-konsekutiv oder weiterbildend) blieb im Senat ungeklärt. Während in dem Einrichtungsantrag von einem „nicht-konsekutiven Studiengang mit einem weiterbildenden Charakter“ die Rede ist, sah Dekan Diedrich nur einen nicht-konsekutiven Master vor sich liegen. Der Rektor der Universität, Franz Häuser, sprach seinerseits jedoch von einem Weiterbildungsstudiengang. Dem Einrichtungsantrag zufolge handelt es sich um einen studiengebührenpflichtigen nicht-konsekutiven Master der Universität Leipzig, obwohl sich der Senat im Jahre 2003 gegen Studiengebühren ausgesprochen hat. Darüber hinaus sichert die Universitätsspitze über den neu gegründeten Verein den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, die die Lehre des Studienganges übernehmen sollen, die Möglichkeit privater Unterrichtsabrechnungen über Nebentätigkeiten. Zu befürchten ist dabei, dass die Lehre grundständiger Studiengänge nicht mehr sichergestellt werden kann.

Auf dieses erste Veto musste sodann ein Zweites folgen. Denn der kostenpflichtige Weiterbildungsstudiengang Web Content Management des Masterprogramms Medien Leipzig sieht neue Gremien vor, wie zum Beispiel den Studiengangsausschuss als Äquivalent zur Studienkommission, in denen keine studentische Mitbestimmung verankert ist. Die Studierenden haben bereits im Vorfeld immer wieder auf diese gravierenden Mängel hingewiesen. Sie blieben unberücksichtigt. „Wir waren gestern gezwungen in beiden Fällen ein Veto einzulegen, um die Rechte der Studierenden zu schützen. Derlei können wir im Senat nicht durchwinken. Wir müssen mit Entscheidungen, die der Senat treffen soll, verantwortungsvoll umgehen“, erläutert Fochtmann.

Die Rechtsgrundlage für ein wirksames Gruppenveto befindet sich in der universitären Grundordnung (§11 Absatz 3) und zieht eine Neuverhandlung beider Abstimmungsgegenstände auf der folgenden Sitzung nach sich. Bislang ist unklar, wie sich der Senat in seiner nächsten Sitzung am 10. Juli positionieren wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen ein Einlenken signalisieren und damit die Bedenken aller Beteiligten berücksichtigen. Schließlich steht hier das Interesse der Universität und ihrer Mitglieder, insbesondere der Studierenden, im Vordergrund.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

ich wusste gar nicht, dass MML-Studenten an der Uni Leipzig eingeschrieben sind. Für reine Weiterbildungsstudiengänge (für Berufstätige) fände ich Gebühren okay. Aber dieser Wirtschaftsstudiengang scheint nicht ganz koscher zu sein. Gut, dass ihr euer Veto eingelegt habt!

Eleni hat gesagt…

Ja, so ist es. Es ist ein Weg zur privaten Unterrichtsabrechnung der HochschullehrerInnen. Ein Privatschule innerhalb der Universität.

Eleni hat gesagt…

Ich meine natürlich einE Privatschule. Was auch wichtig ist, ist dass er kein Weiterbildungstudiengang ist.