Heute war Prüfungsausschuss der Germanistik und Klassischen Philologie und da ich zum Schweigen verpflichtet wurde, werde ich selbstverständlich keine persönlichen Daten preisgeben. Hier jedoch möchte ich ein wenig meine Berichtspflicht als gewählte studentische Vertreterin nachkommen und auf einige Neuigkeiten und wichtige Hinweise aufmerksam machen.
Wir haben 4 Einsprüche von StudentInnen der Germanistik behandelt. 2, welche die Zulassung in die zweite Wiederholungsprüfung (Bachelor) betrafen, haben wir stattgegeben und 2, welche die Einholung eines Drittgutachtens für eine Magisterarbeit betrafen, abgelehnt.
Zum ersten ist anzumerken, dass dies als Kulanzregelung für dieses Semester (da noch nicht alle mit dem neuen System umgehen können) gilt. In Zukunft wird seitens der DozentInnen der Institute, der Studienberatung und des Prüfungsamtes stärker darauf zu achten sein, dass die StudentInnen der Bachelorstudiengänge in Kenntnis gesetzt werden, dass einem zweiten Wiederholungsprüfungsantrag nur in besonderen Ausnahmefällen stattgegeben wird. Die Vorlage Monate später eines Krankenscheins ist kein besonderer Ausnahmefall, denn bei Krankheit sollte man zunächst nicht zu Prüfung antreten und wenn die/der StudentIn sich dazu entschließt doch zur Prüfung teilzunehmen, heißt, sie/er verwirkt somit ihren/seinen Einspruchsrecht. Darüber hinaus werden die besonderen Gründe nach Anfrage beim Justiziariat der Universität spezifiziert, da dem Prüfungsausschuss nicht bekannt war, was diese juristische Aussage bedeutet. Die StudentInnen werden informiert.
Anmerkung: Es sei hier meinerseits dringend den Bachelor- StudentInnen (und allen anderen) anzuraten, immer nur zu Prüfungen anzutreten, wenn sie gut vorbereitet sind und ansonsten sich VOR der Prüfung krank zu schreiben. Zwei Mal durchgefallen wird bald in der Regel Exmatrikulation heißen.
Zum zweiten ist zu berichten, dass der Prüfungsausschuss nach Einholung einer Aussage seitens des Justiziars der Universität Leipzig konstatiert, dass es kein Recht auf freie PrüferInnenwahl gibt und somit solchen Einsprüchen nicht stattgegeben werden kann. Darüber hinaus ist das Recht auf ein Drittgutachten bei Magisterarbeiten nur gegeben, wenn die zwei Gutachten einen Notenunterschied von größer als 2,0 erweisen. In keinem anderen Fall ist dieses Recht anzuwenden. Eine betroffene Dozentin hatte schon allein über die Anfrage des Prüfungsausschussvorsitzenden, ob sie eine Aussage zu ihrer Benotung machen könne, kein Verständnis gehabt.
Anmerkung: Es sei hier meines Erachtens wichtig bekannt zu geben, dass die MagistrantInnen ihre BetreuerInnen/ GutachterInnen vor der Abgabe mehr in Anspruch nehmen sollten. Nur so kann tatsächlich das Maximum vorher geklärt werden und nicht erst bei der Benotung. Zu der freien oder nicht- freien PrüferInnenwahl, kann ich leider nicht viel sagen, außer dem Justiziar wiedergeben.
Wir behandelten dann eine Anfrage des Fachschaftsrates Romanistik, Klassische Philologie und Komparatistik, Frankreichstudien nachdem im Graecumsskurs (Modul Schlüsselqualifikationen) letztes Semester keine Modulprüfung stattgefunden hat. In der Tat bestätigte der Institutsvertreter, dass sie bei mehreren Modulen, insbesondere bei den Schlüsselqualifikationsmodulen sie, als Institut, die Auskunft gaben, dass es keine Prüfungen und Benotungen geben wird. Darüber hinaus hat der Dozent im Modul innerhalb einer Woche eine Prüfung angesetzt, was jedoch vom Prüfungsausschussvorsitzenden ihm mitgeteilt wurde, dass dies nichts rechtens ist, da die Frist für die Bekanntmachung von Prüfungen mindestens vier Wochen betragen muss.
Fazit: Das Institut soll die versäumte Modulprüfung fristgemäß ansetzen und die StudentInnen informieren. Darüber hinaus soll das Institut prüfen, wie die Modulbeschreibungen verabschiedet worden sind und bei Bedarf sie präzisieren, da der Institutsvertreter keine Auskunft im Prüfungsausschuss darüber geben konnte, ob dies korrekt oder nicht in der Prüfungsordnung geschrieben wurde.
Einem weiteren Antrag auf Teilung der Zwischenprüfung in zwei Semester wegen Berufstätigkeit wurde stattgegeben.
Wir beschäftigten uns dann mit der breiten Thematik des Wechselns aus einer anderen Hochschule und der Einstufung in höhere Semester aufgrund einer konkreten Anfrage. Die Arbeitslast für jede einzelne Prüfung der Fälle ist zu groß, und es wurde darüber diskutiert, wie eine einheitliche Lösung aussehen könnte, insbesondere über die Anerkennung der Leistungspunkte in Verbindung mit abgeschlossenen Modulen aus anderen Hochschulen.
Fazit: der Prüfungsausschuss wird die Studienkommission der Philologischen Fakultät um eine einheitliche vorübergehende Regelung bitten. Des Weiteren wird der Prorektor für Lehre und Studium angefragt eine einheitliche Regelung vom akademischen Senat verabschieden zu lassen.
Die PrüferInnenlisten waren bereits am 23.04.07 verabschiedet worden. Herr Burdorf wird dieses Semester von Prüfungen geschont werden, darüber hinaus werden Frauen Grimm und Gees nicht zur Verfügung stehen.
Ärgerlich: Die Sitzung am 23.04.07 hat bereits die PrüferInnenlisten der klassischen Philologie verabschiedet und der FSR KlaPhiRo hat nichts davon gewusst, da der FSR Germanistik, der die Einladung bekommen haben sollte, nicht darüber informierte. Ich komme mir etwas veralbert vor, da wir die ganze Zeit um Informationen gebeten haben und angekündigt hatten, dass es uns nur darum geht bei der Verabschiedung der PrüferInnenlisten dabei zu sein.
Dann kam es zu Mitteilungen/ Anfragen des Prüfungsamtes: Die Sachbearbeiterin wollte mehrere Scheine nicht akzeptieren, da ihrer Meinung nach, nicht möglich ist in einem Seminar zum x. Jh eine Hausarbeit zum y.Jh zu machen. Aus der erregten Diskussion kam heraus, dass es des Öfteren solche inhaltliche Einmischungen seitens der Verwaltung gibt. Die Meinung des Prüfungsausschuss war, dass die Themen der Hausarbeiten allein Sache der DozentInnen ist.
Nächstes Thema war die elendlange Wartezeit für die Benotung von Abschlussarbeiten aufgrund einer Anfrage des Dekans. Die Antwort: Die Betreuungslast bei den Abschlussarbeiten ist zwischen den DozentInnen des Instituts für Germanistik ungleich verteilt. Dies sei jedoch eine Tatsache, welche den MagistrantInnen bekannt sei, wenn sie sich für den einen oder die andere BetreuerIn/ GutachterIn entscheiden.
Wichtige Mitteilung zum Schluss: alle Anträge sollen schriftlich mit Originalunterschrift an den Vorsitzenden gerichtet werden.
Und noch etwas: Die Universitätsleitung soll Auskunft geben, wie bei der geplanten Novellierung des SächsHG der Passus gemeint ist, dass keine Lehrveranstaltungen für Prüfungen ausfallen dürfen.
Nächster Termin: Montag, 16.07.06 um 13.30.
2 Kommentare:
Vielen Dank für den ausführlichen Bericht zur heutigen Sitzung des Prüfungsausschusses. Allerdings sollte an einigen Stellen doch die Neutralität gewahrt bleiben und nicht in die Emotionalität abgetriftet werden.
Anne
Hallo Anne,
danke für deinen Kommentar. Ich habe versucht die Berichterstattung von meinen persönlichen Anmerkungen und Meinungen zu trennen.
Falls du mal wieder reingucken solltest, wäre ich dir über etwas Konkreteres danbar.
Ansonsten bis bald
Eleni
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